Seit dem 31.12.2020 gelten in der EU- und EASA-Mitgliedsstaaten die EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 für den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Folgenden Drohnen genannt) im europäischen Luftraum.

Drohnen sind in unterschiedliche Kategorien und Klassen eingeteilt: bei Drohnen der Marke Revell Control handelt es sich in der Regel um Spielzeug gemäß EU-Richtlinie 2009/48/EG bzw. um Drohnen, mit einer Startmasse von weniger als 250 g, die langsamer als 19 m/s fliegen, die der Kategorie „OFFEN/A1“, Klasse „C0“ entsprechen.

Daher sind diese Drohnen und/oder deren Betreiber in der Regel nicht registrierungspflichtig (außer C0 mit Kamera).

Vergewissern Sie sich beim Kauf anhand der Verpackungskennzeichnung, in welche Klasse die jeweilige Drohne eingeteilt ist.

Beispiel Klasse „C0“:

Die für den sicheren Betrieb gemäß EU-Verordnungen 2019/945 und 2019/947 geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der dem Produkt beiliegenden Betriebsanleitung und den Sicherheitshinweisen. Informationen in Ihrer jeweiligen Landessprachen erhalten Sie zusätzlich hier:

www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/drones-information-notices-2020
www.dronerules.eu

Informieren Sie sich bitte vorab, wo Drohnenflüge in Ihrem Land erlaubt sind:
www.easa.europa.eu/drones/NAA